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Nutzungs­be­din­gungen Gesund­heits­partner

Stand: 09.08.2024

(1) Vertrags­par­teien

  1. Die Vertrags­par­teien sind der Kunde und der Anbieter.
  2. Kunde ist der Gesund­heits­partner (Arzt/Arztpraxis, Kran­ken­kasse, Klinik, etc.), der diesen Nutzungs­ver­trag mit dem Anbieter abschließt, indem er sich zur Nutzung der Soft­ware garrioCOM regis­triert.
  3. Anbieter und Hersteller von garrioCOM ist die garrio GmbH, Lieb­knecht­straße 29, 70565 Stutt­gart (im Folgenden „Anbieter“ oder „garrio“).

(2) Vertrags­ge­gen­stand

  1. Vertrags­ge­gen­stand ist die Über­las­sung der Soft­ware garrioCOM zur Nutzung durch Zugriff auf das Rechen­zen­trum des Anbie­ters über das Internet. Die Soft­ware wird vom Anbieter als webba­sierte „Soft­ware as a Service (SaaS) Lösung“ betrieben. Dem Kunden wird ermög­licht, die auf den Servern des Anbie­ters bzw. eines vom Anbieter beauf­tragten Dienst­leis­ters gespei­cherte und ablau­fende Soft­ware über eine Inter­net­ver­bin­dung während der Lauf­zeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und damit mit seinen Pati­enten zu kommu­ni­zieren.
  2. Die Soft­ware garrioCOM bietet Gesund­heits­part­nern (Ärzten, Kran­ken­kassen, Kliniken, etc.) sowie Pati­enten verschie­dene Funk­tionen zur Kommu­ni­ka­tion mitein­ander. Der jeweils aktu­elle Leis­tungs­um­fang ergibt sich aus der aktu­ellen Produkt­be­schrei­bung (www.garrio.de).
  3. Diese Vertrags­be­din­gungen gelten ausschließ­lich. Vertrags­be­din­gungen des Kunden finden keine Anwen­dung. Gegen­be­stä­ti­gungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts­be­din­gungen wird ausdrück­lich wider­spro­chen.
  4. Der Kunde kann garrioCOM als Webap­pli­ka­tion mit einem Browser oder als Smart­phone-App nutzen. Der Funk­ti­ons­um­fang in der Smart­phone-App muss nicht dem der Webap­pli­ka­tion entspre­chen.

(3) Zustan­de­kommen des Nutzungs­ver­trags (Regis­trie­rung)

  1. Indem sich der Kunde auf der Webseite www.garrio.de mit seinem Namen, seiner E‑Mail-Adresse, seiner Orga­ni­sa­tion (Praxis, Kran­ken­kasse, Klinik, …) regis­triert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungs­ver­trags ab.
  2. Der Anbieter prüft die entspre­chende Anmel­dung. Sodann gehen dem Kunden seine indi­vi­du­ellen Zugangs­in­for­ma­tionen für sein garrioCOM-Konto zu. Mit Zugang dieser Infor­ma­tionen gilt der Vertrag als geschlossen.
  3. Das während der Einrich­tung anzu­ge­bende Pass­wort wird vom Kunden selbst fest­ge­legt und besteht aus mindes­tens acht Zeichen, einem Groß­buch­staben, mindes­tens einem Klein­buch­staben und mindes­tens einem Sonder­zei­chen. Das Pass­wort wird tech­nisch für das Konto als Schlüssel hinter­legt und kann vom Anbieter nicht einge­sehen werden.

(4) garrioCOM Konto

  1. Mit der Zugriffs­be­rech­ti­gung, bestehend aus einer Benut­zer­ken­nung und einem Pass­wort, die der Kunde bei der Regis­trie­rung selbst fest­legt, kann sich der Kunde in sein garrioCOM Konto einloggen. Das garrioCOM Konto ist der für den Kunden ange­legte persön­liche Bereich, auf den ausschließ­lich der jewei­lige Kunde Zugriff hat. Benut­zer­ken­nung und Pass­wort können durch den Kunden geän­dert werden.
  2. Dem Kunden steht ein unbe­grenztes Spei­cher­kon­tin­gent zur Verfü­gung. Darüber hinaus kann der Kunde mehrere Nutzer (Praxis­mit­ar­beiter) auf seinem Konto anlegen und diesen Zugriff auf die Inhalte, die mit diesem Konto verknüpft sind, gewähren. Dabei wird unter­schieden in Ärzte mit LANR sowie in Ärzte ohne LANR und Praxis­mit­ar­beiter (MFA), da ausschließ­lich Ärzte mit LANR eine Video­sprech­stunde durch­führen können.
  3. Jeder Mitar­beiter der Praxis, der Zugriff auf das garrioCOM Konto haben soll, ist zu regis­trieren und erstellt für sich eigene Zugangs­daten.
  4. Das Pass­wort ist vertrau­lich zu behan­deln, um das garrioCOM-Konto zu schützen. Der Kunde ist für die Akti­vi­täten in Zusam­men­hang mit dem garrioCOM-Konto verant­wort­lich. Wird eine uner­laubte Nutzung des Pass­worts oder des garrioCOM-Kontos bemerkt, sollte sich der Kunde bzw. seine Mitar­beiter unver­züg­lich mit dem Praxis-Admi­nis­trator der Praxis in Verbin­dung setzen. Der Admi­nis­trator kann alle Praxis­ein­stel­lungen (Team- und Gerä­te­ma­nage­ment) verwalten.
    Die Praxis­ein­stel­lungen können nicht verwaltet werden, wenn nicht auf die Admin-Wieder­her­stel­lungs­in­for­ma­tionen und das Admin-Tool zuge­griffen werden kann. Der Kunde ist für die Wieder­her­stel­lungs­codes und die Admin-ID verant­wort­lich. Es empfiehlt sich, diese auszu­dru­cken und an einem sicheren Ort aufzu­be­wahren. Aus tech­ni­schen Gründen kann der Anbieter das garrioCOM Konto nicht wieder­her­stellen. Er hat keinerlei Zugriffs­mög­lich­keiten auf die Inhalte der garrioCOM Konten der Kunden. Der Anbieter kann ausschließ­lich die Regis­trie­rungs- und Meta­daten einsehen, die er als Verant­wort­li­cher für eigene Zwecke verar­beitet, wobei das Pass­wort jeder­zeit ausschließ­lich verschlüs­selt verar­beitet werden kann.

(5) Kommu­ni­ka­tion und Doku­mente

  1. Der Kunde kann im Rahmen seines garrioCOM-Kontos eigene Inhalte in die Soft­ware einstellen bzw. Nach­richten und Doku­mente an den Pati­enten schi­cken. Die Nach­richten und Doku­mente werden im Chat­ver­lauf gespei­chert. Der Kunde hat die Möglich­keit, die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­daten des Pati­enten (Name, Kran­ken­kasse, etc.), einge­stellte Nach­richten und Doku­mente einzu­sehen, hoch- und herun­ter­zu­laden. Die Iden­ti­fi­ka­ti­ons­daten kann ausschließ­lich der Patient eingeben, ändern oder löschen, Nach­richten des Pati­enten und von diesem hoch­ge­la­dene Doku­mente kann eben­falls nur dieser ändern und löschen. Vom Pati­enten gelöschte Daten sind im System endgültig gelöscht. Der Gesund­heits­partner kann Daten des Kunden in garrioCOM nicht ändern oder löschen, er kann Daten jedoch hoch- oder herun­ter­laden.
    Hinweis:
    Stellt der Patient einen ausdrück­li­chen Antrag auf Löschung von Doku­menten oder entspre­chenden Kopien an den Kunden, hat der Kunde even­tuell gesetz­liche Aufbe­wah­rungs­fristen zu berück­sich­tigen.
  2. Damit der Anbieter den jewei­ligen Dienst anbieten kann, müssen diese Doku­mente und Nach­richten gespei­chert und auf Servern gehostet werden. Dazu erhält der Anbieter insbe­son­dere das Recht, diese Daten im für den Betrieb der Kommu­ni­ka­ti­ons­platt­form garrioCOM erfor­der­li­chen Umfang tech­nisch zu verviel­fäl­tigen.
  3. Der Kunde ist verant­wort­lich für die Recht­mä­ßig­keit des Inhalts der Doku­mente, die er dem Pati­enten schickt oder mit diesem teilt sowie für die Über­mitt­lung von Doku­menten mit persön­li­chen Gesund­heits­daten.
  4. Der Anbieter ist in keiner Weise verant­wort­lich für den Inhalt oder die Rich­tig­keit der Doku­mente, die von den Kunden mit dem Pati­enten geteilt werden.
  5. Der Anbieter hat aufgrund der Verschlüs­se­lungs­technik keinerlei Einsichts­mög­lich­keiten auf die Inhalte des garrioCOM Kontos. Er verar­beitet diese Daten, indem er sie auf seinen Systemen verschlüs­selt für den jewei­ligen Kunden und Pati­enten als Auftrags­ver­ar­beiter des Kunden zur Verfü­gung stellt.
    Der Anbieter kann ausschließ­lich die Regis­trie­rungs- und Meta­daten einsehen, die er als Verant­wort­li­cher für eigene Zwecke verar­beitet, wobei das Pass­wort jeder­zeit ausschließ­lich verschlüs­selt verar­beitet werden kann.

(6) Video­sprech­stunde (Tele­kon­sul­ta­tion)

  1. Die Video­sprech­stunde wird über die zerti­fi­zierte Platt­form doccura+ des Unter­neh­mens Baye­ri­sche Tele­me­d­Al­lianz GmbH, Brücken­straße 13 a, 85107 Baar-Eben­hausen durch­ge­führt. Der Anbieter leitet den Kunden, der eine Tele­kon­sul­ta­tion per Video­über­tra­gung durch­führt, auf die Video­sprech­stun­den­platt­form doccura+ weiter.
  2. Im Rahmen der Video­sprech­stunde gelten zusätz­lich die Nutzungs­be­dingen der Baye­ri­schen Tele­me­d­Al­lianz GmbH für doccura+ (https://www.doccuraplus.de/nutzungsbedingungen). Dabei ist zu beachten, dass kein Vertrags­ver­hältnis zwischen der Baye­ri­schen Tele­me­d­Al­lianz GmbH und dem Kunden zustande kommt. Inso­weit gilt § 1 nur einge­schränkt, die §§ 3, 11, 12 und 13 finden keine direkte Anwen­dung. Die Kosten für den Dienst der Video­sprech­stunde sind bereits über die Nutzungs­ver­ein­ba­rung mit dem Anbieter garrio abge­deckt.
  3. Um einen quali­tativ hoch­wer­tigen Service der Tele­kon­sul­ta­tion zu erhalten, muss der Kunde mindes­tens über folgende Ausrüs­tung verfügen:a) Einen PC oder ein mobiles Endgerät sowie eine Kamera mit hinrei­chender Auflö­sung
    b) ein Mikrofon,
    c) ein Laut­spre­cher und
    d) eine ausrei­chend schnelle Inter­net­ver­bin­dung.
  4. Der Kunde kann über garrioCOM Video­sprech­stun­den­termin anlegen und verwalten. Beim Anlegen eines Video­sprech­stun­den­ter­mins wird der jeweils betrof­fene Patient entspre­chend über garrioCOM infor­miert. Sollte der Patient kein garrioCOM nutzen, kann der Gesund­heits­partner den entspre­chenden Link zur Video­sprech­stunde mit einem Medium (z.B. SMS, E‑Mail, etc.) seiner Wahl an den Pati­enten.
  5. Über den erhal­tenen Termin bzw. Link begibt sich der Patient zum verein­barten Bera­tungs­termin in das virtu­elle Warte­zimmer. Der Patient wird im virtu­ellen Warte­zimmer vom Gesund­heits­partner kontak­tiert, d.h. er bekommt vom Kunden eine Auffor­de­rung die Video­sprech­stunde anzu­nehmen bzw. zu starten. Durch Ankli­cken eines Buttons „Hörer­symbol“ kann der Patient die Video­sprech­stunde starten. Der Kunde begibt sich zum verein­barten Bera­tungs­termin in sein Warte­zimmer und infor­miert den Pati­enten durch Ankli­cken eines Buttons (Kame­ra­symbol) darüber, dass er für die Video­sprech­stunde bereit ist. Klar­namen werden dem jeweils anderen Gesprächs­partner ange­zeigt (Anzeige des Klar­na­mens nach § 5 Abs. 1 Ziffer 3 Satz 2 der Anlage 31b zum BMV‑Ä). Es erfolgt keine Aufzeich­nung der Video­sprech­stunde bzw. deren Inhalte. Kunde und Patient können Mikrofon und Kamera ein- und ausschalten. Der Patient verlässt das Warte­zimmer mit Klick auf „Warte­zimmer verlassen“ und die Video­sprech­stunde ist beendet. Ebenso kann die Video­sprech­stunde durch den Kunden durch Ankli­cken eines entspre­chenden Buttons beendet werden. Damit ist die Video­sprech­stunde abge­schlossen.
  6. Den Beginn der Video­sprech­stunde bestimmt der Kunde, Warte­zeiten im Vorfeld liegen im Ermessen des Kunden. Der Anbieter haftet nicht für Verspä­tungen oder Stor­nie­rungen, die vom Kunden oder Pati­enten verschuldet wurden.
  7. Der Kunde verpflichtet sich, für die Nutzung der Video­sprech­stunde Bedin­gungen für die Vertrau­lich­keit und den reibungs­losen Ablauf des Austau­sches mit dem Gesund­heits­partner zu gewähr­leisten. Er hat insbe­son­dere sicher­zu­stellen, dass die Video­sprech­stunde an einem ausrei­chend hellen und ruhigen Ort durch­ge­führt wird, um eine quali­tativ hoch­wer­tige Tele­kon­sul­ta­tion zu ermög­li­chen.
  8. Der Kunde ist alleinig dazu befugt, über die Ange­mes­sen­heit einer Fern­be­hand­lung des Pati­enten zu entscheiden und kann, wenn die Bedin­gungen für eine Fern­be­hand­lung nicht erfüllt sein sollten, diese abbre­chen. Die Dauer einer Video­sprech­stunde unter­liegt dem Ermessen des Kunden. Der Patient muss bei der Video­sprech­stunde den Anwei­sungen des Kunden Folge leisten, damit eine opti­male Behand­lung und/oder Diagnose gewähr­leistet ist. Der Kunde führt die Video­sprech­stunde unab­hängig und nach Maßgabe berufs­recht­li­cher und sons­tiger gesetz­li­cher Bestim­mungen durch.
  9. Die Durch­füh­rung der Video­sprech­stunde unter­steht der allei­nigen Verant­wor­tung der Kunden und der Pati­enten.
  10. Der Kunde verpflichtet sich dazu, keine Inhalte oder Auszüge von Inhalten im Zusam­men­hang mit der Video­sprech­stunde aufzu­zeichnen, zu kopieren oder zu verbreiten. Die Video­sprech­stunde wird weder vom Pati­enten noch von garrio oder sons­tigen Dritten aufge­zeichnet.
    Der Kunde wird auf seine recht­liche Pflicht zur Wahrung des Rechts am Bild und der Achtung der Privat­sphäre hinge­wiesen.
  11. Im Fall einer tech­ni­schen Störung hat der Kunde den Pati­enten hier­über unver­züg­lich zu infor­mieren. Im Fall einer will­kür­li­chen Unter­bre­chung der Video­sprech­stunde durch den Kunden haftet dieser gegen­über dem Pati­enten.

(7) Vergü­tung und Zahlungs­be­din­gungen

  1. garrio stellt die Dienste im Rahmen des Kosten­plans unter www.garrio.de zur Verfü­gung. Gege­be­nen­falls gelten Sonder­kon­di­tionen durch Rahmen­ver­träge.
  2. Der Rech­nungs­be­trag wird nach Erhalt der Rech­nung sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig und wird über ein gültiges Last­schrift­mandat, bis auf Widerruf, im Last­schrift­ver­fahren vom ange­ge­benen Bank­konto des Kunden zu den fest­ge­legten Zeit­punkten einge­zogen.
  3. Der Kunde ist damit einver­standen, dass er Rech­nungen (Rech­nungen und Gutschriften) ausschließ­lich in elek­tro­ni­scher Form, beispiels­weise als PDF oder in anderen gängigen Formaten erhält und diese Rech­nungen an die vom Kunden ange­ge­bene E‑Mail-Adresse gesendet werden. Den gesetz­li­chen Bestim­mungen über den Versand elek­tro­ni­scher Rech­nungen (ZUGFeRD oder X‑Rechnung)*, wird eben­falls entspro­chen. Diese werden mittels vorge­ge­bener elek­tro­ni­scher Über­mitt­lungs­wege (z. B. Rech­nungs­por­tale) über­mit­telt. Alle Rech­nungen werden gemäß den geltenden gesetz­li­chen Bestim­mungen und Vorschriften erstellt, versendet und empfangen (§ 146 AO i. V. m. §§ 14, 14a UStG).
  4. Es liegt in der Verant­wor­tung des Kunden, sicher­zu­stellen, dass die ange­ge­bene E‑Mail-Adresse bzw. der elek­tro­ni­sche Über­mitt­lungs­we­g/­Leitweg-ID korrekt und aktuell ist. Er ist auch dafür verant­wort­lich, geeig­nete Maßnahmen zu ergreifen, um sicher­zu­stellen, dass die Rech­nungen ordnungs­gemäß empfangen und gelesen werden können. Bei Problemen oder Unstim­mig­keiten bezüg­lich der Rech­nungen ist der Kunde verpflichtet, diese unver­züg­lich dem Unter­nehmen zu melden. Für die Einhal­tung der gesetz­li­chen Aufbe­wah­rungs­pflichten von Geschäfts­un­ter­lagen ist der Kunde verant­wort­lich.
  5. garrio behält sich das Recht vor, die Art und Weise der Rech­nungs­stel­lung zu ändern, sofern dies den geltenden gesetz­li­chen Bestim­mungen entspricht. Die Kunden werden hier­über ange­messen benach­rich­tigt.

*Für elek­tro­ni­sche Rech­nungen werden die beiden Formate ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums elek­tro­ni­sche Rech­nung Deutsch­land) und X‑Rechnung verwendet.

ZUGFeRD:
ZUGFeRD ist ein offenes Daten­format für elek­tro­ni­sche Rech­nungen, das eine stan­dar­di­sierte Inte­gra­tion von struk­tu­rierten Rech­nungs­daten in PDF-Doku­menten ermög­licht. Es kombi­niert ein maschi­nen­les­bares XML-Doku­ment mit einer visu­ellen Darstel­lung in einer PDF/A‑3-Datei. ZUGFeRD zielt darauf ab, die Auto­ma­ti­sie­rung von Rech­nungs­pro­zessen zu verbes­sern, indem maschi­nen­les­bare Daten für die auto­ma­ti­sierte Verar­bei­tung bereit­ge­stellt werden, während gleich­zeitig eine visu­elle Darstel­lung für mensch­liche Benutzer erhalten bleibt.

 

X‑Rechnung:
X‑Rechnung ist ein einheit­li­ches elek­tro­ni­sches Rech­nungs­format, das speziell für die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung an öffent­liche Auftrag­geber in Deutsch­land entwi­ckelt wurde. Es basiert auf dem euro­päi­schen Normungs­an­satz EN16931 und defi­niert ein XML-Format für die struk­tu­rierte Über­mitt­lung von Rech­nungs­daten. X‑Rechnung zielt darauf ab, die Inter­ope­ra­bi­lität zwischen öffent­li­chen Auftrag­ge­bern und ihren Liefe­ranten zu verbes­sern, indem ein einheit­li­ches Daten­format verwendet wird, das den gesetz­li­chen Anfor­de­rungen entspricht und die elek­tro­ni­sche Verar­bei­tung von Rech­nungen erleich­tert.

 

(8) Kündi­gung

  1. Der Nutzungs­ver­trag kann von beiden Parteien jeder­zeit mit einer Frist von drei Monaten zum Quar­tals­ende gekün­digt werden.
  2. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kündi­gung beider Parteien bleibt unbe­rührt.
  3. garrio behält sich vor, bei Verdacht einer miss­bräuch­li­chen Nutzung (beson­ders das Schalten bzw. das Erbringen von Werbung) oder wesent­li­chen Vertrags­ver­let­zung diesen Vorgängen nach­zu­gehen, entspre­chende Vorkeh­rungen zu treffen und bei einem begrün­deten Verdacht den Zugang des Nutzers zu sperren. Sollte der Verdacht ausge­räumt werden können, wird die Sper­rung wieder aufge­hoben, andern­falls steht garrio ein außer­or­dent­li­ches Kündi­gungs­recht zu.
  4. Die Kündi­gung des Vertrages führt am Ende der Kündi­gungs­frist zur auto­ma­ti­schen Entzie­hung des Zugangs­rechts des Kunden auf seinen garrioCOM Zugang und zur Löschung oder Anony­mi­sie­rung aller Nutzer­daten sowie aller medi­zi­ni­schen Unter­lagen, die in dem garrioCOM Konto enthalten sind.
  5. Die Kündi­gung hat schrift­lich an garrio GmbH, Lieb­knechtstr. 29, 70565 Stutt­gart oder per E‑Mail an info@garrio.de zu erfolgen.

(9) Nutzungs­rechte

  1. Die Services und sämt­liche Bestand­teile von garrioCOM sind ausschließ­li­ches Eigentum von garrio. Keine Bestim­mung des Vertrags kann als Abtre­tung von Rechten am geis­tigen Eigentum ausge­legt werden.
  2. Soweit die Soft­ware ausschließ­lich auf den Servern des Anbie­ters oder eines vom Anbieter beauf­tragten Dienst­leis­ters läuft, bedarf der Kunde keines urhe­ber­recht­li­chen Nutzungs­rechts an der Soft­ware, und der Anbieter räumt auch kein solches Recht ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Lauf­zeit des Vertrags das nicht-ausschließ­liche, nicht über­trag­bare und zeit­lich auf die Dauer des Nutzungs­ver­trags beschränkte Recht ein, die Benut­zer­ober­fläche der Soft­ware zur Anzeige auf dem Bild­schirm in den Arbeits­spei­cher der vertrags­gemäß hierfür verwen­deten Endge­räte zu laden und die dabei entste­henden Verviel­fäl­ti­gungen der Benut­zer­ober­fläche vorzu­nehmen.
  3. Diese Nutzungs­be­din­gungen gewähren dem Kunden kein Recht zur Nutzung von Marken, Marken­ele­menten oder Logos, die in Diensten des Anbie­ters verwendet werden.
  4. Der Kunde ist nicht berech­tigt, einen Teil der Dienste oder der darin enthal­tenen Soft­ware zu verviel­fäl­tigen, zu verän­dern, zu verbreiten, zu verkaufen oder zu vermieten oder in sons­tiger Weise zu verfügen.
  5. Der Kunde ist nicht berech­tigt, die Dienste in miss­bräuch­li­cher Art und Weise zu nutzen. Er ist beispiels­weise nicht berech­tigt, in die Dienste der bereit­ge­stellten garrioCOM Webap­pli­ka­tion einzu­greifen oder in anderer Weise als gemäß den Vorgaben des Anbie­ters auf die Dienste zuzu­greifen. Darüber hinaus darf der Kunde die garrioCOM App weder zurück­ent­wi­ckeln (Reverse Engi­nee­ring) noch versu­chen, deren Quell­codes zu extra­hieren, auf die Quell­codes zuzu­greifen oder diese zu kopieren. Ausnahmen gelten nur, sofern diese gesetz­lich zuge­lassen sind oder der Kunde über eine schrift­liche Einwil­li­gung von garrio verfügt.

(10) Art und Umfang der Leis­tung, Verfüg­bar­keit

  1. Der Anbieter setzt alle erfor­der­li­chen Mittel für den reibungs­losen Ablauf und die Quali­täts­si­che­rung der Services ein. Der Anbieter wird die Soft­ware immer in der aktu­ellen Version anbieten und den Kunden über die Updates infor­mieren. Die Aktua­li­sie­rung der Soft­ware erfolgt grund­sätz­lich außer­halb der übli­chen Praxis­zeiten (im Zeit­raum zwischen 20:00 und 6:00 Uhr), wenn sie für den Kunden zumutbar ist, sofern nicht Notfälle bzw. sicher­heits­re­le­vante Störungen zu beheben sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Soft­ware während eines laufenden Aktua­li­sie­rungs­vor­gangs zur Verfü­gung zu stellen.
  2. Falls die Nutzung eines Dienstes herun­ter­lad­bare Soft­ware erfor­dert oder beinhaltet, kann diese Soft­ware auto­ma­tisch auf Ihrem Computer aktua­li­siert werden, sobald eine neue Version oder Funk­tion verfügbar ist. Bei einigen Diensten können Sie die Einstel­lungen für die auto­ma­ti­sche Aktua­li­sie­rung anpassen.
  3. Der Anbieter stellt dem Kunden die Soft­ware am Router­aus­gang des Rechen­zen­trums, in dem die Server mit der Soft­ware stehen („Über­ga­be­punkt“), zur Nutzung bereit. Die Soft­ware verbleibt jeder­zeit auf den Servern des Anbie­ters. Neben der Soft­ware wird die für die Nutzung erfor­der­liche Rechen­leis­tung und der erfor­der­liche Spei­cher- und Daten­ver­ar­bei­tungs­platz vom Anbieter bereit­ge­stellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstel­lung und Aufrecht­erhal­tung der Daten­ver­bin­dung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschrie­benen Über­ga­be­punkt. Es obliegt dem Kunden, die tech­ni­schen Voraus­set­zungen zur Empfang­nahme der Soft­ware am Über­ga­be­punkt und ihrer Nutzung zu schaffen.
  4. Soweit dies nicht in diesen Nutzungs­be­din­gungen oder in den zusätz­li­chen Bedin­gungen ausdrück­lich erklärt wird, sichert der Anbieter keine spezi­fi­schen Dienste zu oder über­nimmt deren Garantie. Dies gilt insbe­son­dere bezüg­lich der Inhalte in den Diensten, hinsicht­lich spezi­fi­scher Funk­tio­na­li­täten der Dienste oder deren Zuver­läs­sig­keit, Verfüg­bar­keit oder Eignung der Dienste für Zwecke des Kunden.
  5. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschrän­kungen oder Beein­träch­ti­gungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außer­halb des Einfluss­be­reichs des Anbie­ters liegen. Hier­unter fallen insbe­son­dere Hand­lungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbie­ters handeln, vom Anbieter nicht beein­fluss­bare tech­ni­sche Bedin­gungen des Inter­nets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Soft­ware und tech­ni­sche Infra­struktur kann Einfluss auf die Leis­tungen des Anbie­ters haben. Soweit derar­tige Umstände Einfluss auf die Verfüg­bar­keit oder Funk­tio­na­lität der vom Anbieter erbrachten Leis­tung haben, hat dies keine Auswir­kung auf die Vertrags­ge­mäß­heit der erbrachten Leis­tungen.
  6. Der Anbieter schuldet die in der Anlage „Service Level Agree­ment (SLA)“ fest­ge­hal­tenen Quali­täts- und Verfüg­bar­keits­werte.
  7. Der Anbieter stellt dem Kunden als Hilfe­stel­lung „Frequently Asked Ques­tions“ (FAQ) zu der Soft­ware garrioCOM auf der Website www.garrio.de/kb zur Verfü­gung.

(11) Ände­rung und Been­di­gung unserer Dienste

  1. Der Anbieter verän­dert und opti­miert die Dienste fort­lau­fend. So kann der Anbieter unter Berück­sich­ti­gung der jewei­ligen Inter­essen beispiels­weise Funk­tionen oder Features hinzu­fügen oder entfernen oder zusätz­liche oder neue Beschrän­kungen für seine Dienste einführen.
  2. Der Kunde kann die Nutzung der Dienste entspre­chend den geltenden vertrag­li­chen Bedin­gungen und Fristen beenden.
  3. Sollte der Kunde die Nutzung der Dienste beenden oder der Anbieter seine Dienste teil­weise oder voll­ständig einstellen, wird der Anbieter den Kunden im Voraus über die Einstel­lung der Dienste infor­mieren und diesem unter Berück­sich­ti­gung der jewei­ligen Inter­essen die Möglich­keit und ausrei­chend Zeit geben, seine Daten aus den betrof­fenen Diensten zu expor­tieren.

(12) Rechte zur Daten­ver­ar­bei­tung, Daten­schutz

  1. Der Anbieter hält sich an die gesetz­li­chen Daten­schutz­be­stim­mungen.
  2. Die zur Abwick­lung des Vertrages erfor­der­li­chen perso­nen­be­zo­genen Daten werden von garrio auf elek­tro­ni­schen Daten­trä­gern gespei­chert.
  3. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertrags­durch­füh­rung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu spei­chernden Daten verviel­fäl­tigen zu dürfen, soweit dies zur Erbrin­gung der nach diesem Vertrag geschul­deten Leis­tungen erfor­der­lich ist. Der Anbieter ist auch berech­tigt, die Daten in einem Ausfall­system bzw. sepa­raten Ausfall­re­chen­zen­trum vorzu­halten. Zur Besei­ti­gung von Störungen ist der Anbieter ferner berech­tigt, Ände­rungen an der Struktur der Daten oder dem Daten­format vorzu­nehmen.
  4. Die Rechts­grund­lage zur Verar­bei­tung der perso­nen­be­zo­genen Daten ergibt sich aus der vertrag­li­chen Bezie­hung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Die gespei­cherten perso­nen­be­zo­genen Daten werden von garrio selbst­ver­ständ­lich vertrau­lich behan­delt. Die Verar­bei­tung der perso­nen­be­zo­genen Daten des/der Kunden erfolgt unter Beach­tung der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO), des Bundes­da­ten­schutz­ge­setzes (BDSG) und des Tele­kom­mu­ni­ka­tions- Tele­me­dien-Daten­schutz­ge­setz (TTDSG). Weitere Infor­ma­tionen entnehmen Sie unserer Daten­schutz­er­klä­rung.
  5. Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verant­wor­teten Server regel­mäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit tech­nisch möglich, jeder­zeit zu Siche­rungs­zwe­cken exzer­pieren und ist verpflichtet, dies in regel­mä­ßigen übli­chen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten einmal monat­lich als Backup zur Verfü­gung.
  6. Soweit der Kunde auf vom Anbieter tech­nisch verant­wor­teten IT-Systemen perso­nen­be­zo­gene Daten Dritter verar­beitet, wird eine Auftrags­ver­ar­bei­tungs­ver­ein­ba­rung nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO abge­schlossen.

(13) Gewähr­leis­tung; Haftung

  1. Die Gewähr­leis­tung erfolgt nach den gesetz­li­chen Bestim­mungen.
  2. Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahr­läs­sig­keit. Für leichte Fahr­läs­sig­keit haftet er nur bei Verlet­zung einer wesent­li­chen Vertrags­pflicht, deren Erfül­lung die ordnungs­ge­mäße Durch­füh­rung des Vertrags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Einhal­tung der Kunde regel­mäßig vertrauen darf (Kardi­nal­pflicht). Der Anbieter haftet dabei nur für vorher­seh­bare Schäden, mit deren Entste­hung typi­scher­weise gerechnet werden muss. Dies gilt auch für entgan­genen Gewinn und ausge­blie­bene Einspa­rungen. Die Haftung für sons­tige entfernte Mangel­fol­ge­schäden ist ausge­schlossen.
  3. Die Beschrän­kung der Haftung gilt nicht bei einer Verlet­zung von Leben, Körper und/oder Gesund­heit und bei einer Haftung nach dem Produkt­haf­tungs­ge­setz.
  4. Der Anbieter haftet nicht für Ereig­nisse höherer Gewalt, welche die vertrags­ge­gen­ständ­li­chen Leis­tungen unmög­lich machen oder auch nur die ordnungs­ge­mäße Vertrags­durch­füh­rung wesent­lich erschweren oder zeit­weilig behin­dern. Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die vom Willen und Einfluss der Vertrags­par­teien unab­hängig sind, wie Terror­an­schläge, Embargo, Beschlag­nahme, Natur­ka­ta­stro­phen, Streiks, Behör­den­ent­schei­dungen oder sons­tige, von den Vertrags­par­teien unver­schul­dete, schwer­wie­gende und unvor­her­seh­bare Umstände. Ein Umstand gilt dabei nur dann als höhere Gewalt, wenn er nach Abschluss des Vertrages einge­treten ist.
  5. Soweit die Haftung des Anbie­ters ausge­schlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Arbeit­nehmer, sons­tigen Mitar­beiter, Vertreter und Erfül­lungs­ge­hilfen.

(14) Über diese Nutzungs­be­din­gungen

  1. Die garrio GmbH kann diese Nutzungs­be­din­gungen in zumut­barer Weise anpassen, um beispiels­weise Ände­rungen der recht­li­chen Rahmen­be­din­gungen oder Ände­rungen der Dienste zu berück­sich­tigen. Sie sollten diese Nutzungs­be­din­gungen daher regel­mäßig über­prüfen.
  2. Wir werden Hinweise auf Ände­rungen dieser Nutzungs­be­din­gungen in Text­form per Mail oder inner­halb der garrioCOM Anwen­dung veröf­fent­li­chen. Ände­rungen gelten grund­sätz­lich nicht rück­wir­kend und werden frühes­tens 14 Tage nach ihrer Veröf­fent­li­chung wirksam. Ände­rungen hinsicht­lich einer neuen Funk­tion für einen Dienst oder Ände­rungen aus recht­li­chen Gründen können jedoch sofort oder rück­wir­kend wirksam sein. Wenn Sie den rück­wir­kenden oder mit sofor­tiger Wirkung geän­derten Nutzungs­be­din­gungen eines Dienstes nicht zustimmen möchten, müssen Sie die Nutzung dieses Dienstes einstellen.
  3. Sollten einzelne Bestim­mungen dieser Vertrags­be­din­gungen ganz oder teil­weise unwirksam oder undurch­führbar sein oder nach Vertrags­schluss unwirksam oder undurch­führbar werden, so bleibt die Gültig­keit im Übrigen unbe­rührt.
  4. Diese Nutzungs­be­din­gungen und jegliche Strei­tig­keiten aus oder im Zusam­men­hang mit diesen Nutzungs­be­din­gungen unter­liegen deut­schem Recht. Diese Rechts­wahl trifft keine Aussage hinsicht­lich des Rechts, das auf den jewei­ligen Dienst selbst anwendbar ist.
  5. Der ausschließ­liche Gerichts­stand für sämt­liche Strei­tig­keiten aus oder im Zusam­men­hang mit diesen Nutzungs­be­din­gungen ist Stutt­gart.